Ein einstimmiger Beschluss der Nationalversammlung gegen unerwünschte Telefonwerbung



Ein einstimmiger Beschluss der Nationalversammlung gegen unerwünschte Telefonwerbung

Am 27. Januar hat die Nationalversammlung einstimmig eine Regelung verabschiedet, die es Verkäufern vorschreibt, vor der Kontaktaufnahme mit Verbrauchern deren ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Die Frage bleibt, ob es möglich ist, unerwünschte Telefonwerbung endgültig abzuschaffen. Trotz vorhandener Werkzeuge, die zur Bekämpfung dieser lästigen Praktik entwickelt wurden, gelingt es oft, diese Schlupflöcher zu nutzen. Besonders besorgniserregend sind die zahlreichen Betrugsfälle, die insbesondere im Zusammenhang mit öffentlichen Förderungen, wie etwa zur energetischen Sanierung von Gebäuden, auftreten.

Zur Bekämpfung dieser Probleme hat die Nationalversammlung beschlossen, Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung der Verbraucher zu verbieten. Die von der umweltpolitischen Abgeordneten Delphine Batho Ende November 2024 eingebrachte Maßnahme wurde am Montagabend einstimmig angenommen.

Mit diesem Gesetz sollen Unternehmer dazu verpflichtet werden, vor jedem kommerziellen Anruf die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher einzuholen. Diese Neuerung stellt einen grundlegenden Wandel in der bisherigen Vorgehensweise dar und kommt einer wachsenden Forderung nach mehr Schutz gegen als aufdringlich empfundene Praktiken nach, die in einigen Fällen auch betrügerischer Natur sind.

Delphine Batho hebt hervor, dass ein generelles Verbot notwendig sei, da das 2016 eingeführte System „Bloctel“, welches eine Liste gegen unerwünschte Anrufe bereitstellt, als ineffektiv erachtet wird. „Die Menschen sind es leid, und über diese Anrufe werden zudem Betrug und Machenschaften aufgedeckt“, erklärte sie gegenüber der AFP.

Das verabschiedete Gesetz sieht auch vor, dass Zahlungen von Fördermitteln bei ernsthaften Verdachtsmomenten ausgesetzt werden. Zudem soll ein besserer Informationsaustausch zwischen den Behörden sowie strengere Regeln für die Auslagerung von Dienstleistungen eingeführt werden. „Das Ziel ist klar: schnell handeln, um zu verhindern, dass öffentliche Gelder in die Hände von oft schwer auffindbaren Betrügern gelangen“, betonte Thomas Cazenave, der Berichterstatter des Gesetzentwurfs.

Die Vorschrift zur Abschaffung der unerwünschten Telefonwerbung ist zudem in Übereinstimmung mit einem Gesetzesentwurf, der im vergangenen November vom Senat angenommen wurde, aber bislang noch auf die Genehmigung durch die Nationalversammlung wartet. Laut Batho könnte die Abstimmung am Montag einen beschleunigten Prozess zur endgültigen Zustimmung nach sich ziehen, vor allem durch die starke Unterstützung der Regierung.

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