Digitale Zahlungsmethoden für Asylbewerber in Deutschland und Österreich
Die Einführung einer digitalen Bezahlkarte zur Unterstützung von Asylbewerbern in Österreich hat einen bedeutenden Fortschritt erzielt. Das Innenministerium hat den Prozess zur Umsetzung des Projekts abgeschlossen und die deutsche Firma Paycenter mit der Durchführung beauftragt. An diesem Vorhaben sind insgesamt sieben Bundesländer beteiligt, die darauf abzielen, die Bezahlkarte flächendeckend zu implementieren. Allerdings setzt Niederösterreich weiterhin auf sein eigenes System, während Wien an seiner bisherigen Methode festhält.
Künftig wird die Bezahlkarte sämtliche Sozialleistungen der Asylbewerber, einschließlich Taschengeld und Mietkostenzuschüssen, verwalten. Eine Überweisung von Geldern ins Ausland wird jedoch ausgeschlossen. Primäres Ziel dieser Initiative ist es, die Auszahlung der Leistungen sicherer und unkomplizierter zu gestalten. Zudem sollen sowohl Verwaltungsaufwand als auch bürokratische Hürden reduziert werden.
Die Bundesbeschaffungsagentur hat die Ausschreibung organisiert, um eine flexible Rahmenvereinbarung zu erstellen, die es den Bundesländern ermöglicht, die Sachleistungskarten bedarfsgerecht einzusetzen. Aktuell läuft in Oberösterreich ein Pilotprojekt, das auf der „Social Card“ des deutschen Anbieters Publk GmbH basiert. Eine eventuelle Umstellung auf die Paycenter-Karten wird jedoch mittelfristig überprüft.
Parallel dazu wird auch in Deutschland die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber fortschreitend vorangetrieben. Ab März 2024 erhalten Asylbewerber in Bayern die neue Guthabenkarte von Paycenter, die auf der Mastercard basiert. In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Pilotphase gestartet, und auch in Emden ist die Einführung der Bezahlkarte für März 2025 geplant.
Die Bezahlkarte ersetzt Bargeld und wird in Form einer Visa-Debitkarte ausgegeben. Dies ermöglicht den Nutzern, ihre Leistungen digital zu verwalten, beispielsweise über Apple Pay oder Google Pay. In Deutschland wird erwartet, dass die Bezahlkarte die Verwaltung vereinfacht und die Auszahlung von Sozialleistungen effizienter gestaltet. Dennoch wird die Bargeldgrenze von 50 Euro pro Monat von manchen Beobachtern als problematisch erachtet, da sie die Sicherstellung eines existenzsichernden Lebensstandards in Frage stellen könnte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die digitale Bezahlkarte sowohl in Österreich als auch in Deutschland dazu dient, die Verwaltung von Asylbewerberleistungen zu verbessern und die Effizienz zu steigern.
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