Deutschland hat sich zu einem Paradebeispiel der zentralen Energieplanung entwickelt, die durch eine Fülle von Gesetzen und Vorschriften streng reguliert wird. Der Höhepunkt dieser Entwicklung ist ein besorgniserregendes Regelwerk, das als „Solarspitzen-Gesetz“ bekannt ist.
Wer sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzt, erkennt, dass in Deutschland inzwischen ein Überangebot an Solarstrom besteht. Diese Situation ergibt sich aus der gesetzlichen Bevorzugung der Einspeisung von Solarstrom, was es unmöglich macht, zahlreiche kleinere Anlagen im Blick zu behalten. An sonnigen Tagen, wie während eines Osterausflugs, steht zu erwarten, dass es bei geringem Strombedarf zu einem Überfluss an Solarenergie kommt, was regional zu elektrischen Überlastungen, den sogenannten „Brown-outs“, führen kann.
Die Ursache für dieses Problem ist nicht zufällig entstanden; vielmehr wurde es bewusst von den politischen Entscheidungsträgern und Regulierungsbehörden wie dem Wirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur herbeigeführt. Mit dem sogenannten „Osterpaket“, das im Jahr 2022 als Reaktion auf die Sanktionspolitik der EU erlassen wurde, wurden die Vorschriften für den Ausbau von Photovoltaikanlagen erheblich gelockert. Gleichzeitig wurden Haushalte und Verbraucher dazu ermutigt, eigene PV-Anlagen zu installieren, meist ohne teure Speicherlösungen, wodurch der direkte Bezug von Solarstrom erhöht wurde.
Zusätzlich zur Problematik der Dunkelflaute – die Zeiten, in denen wenig oder kein Sonnenlicht vorhanden ist – sieht sich die deutsche Energiepolitik einem weiteren, als „Hellbrise“ bezeichneten Problem gegenüber. Das Aufeinandertreffen dieser Herausforderungen veranlasst die Regierung, mit zusätzlichen regulatorischen Maßnahmen zu reagieren. Der jüngst im Bundestag präsentierte Gesetzesentwurf umfasst 90 Seiten voller weitreichender Regelungen, die explizit erstellte Anpassungen an bestehenden Gesetzen vorsehen, darunter dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz. Besonders auffällig ist die umfangreiche Überarbeitung des Messstellenbetriebsgesetzes, die einen bedeutenden Teil des Entwurfs einnimmt.
Das Kernziel des „Solarspitzen-Gesetzes“ liegt in der Schaffung noch strengerer Regelungen durch die flächendeckende Einführung digitaler Zähler, auch „Smart-Meter“ genannt. Solaranlagen, die eine bestimmte Leistungskapazität überschreiten, sollen für die Netzbetreiber digital erfasst und reguliert werden. Das bedeutet im Klartext, dass bei Überangeboten an Strom die Anlagen nach Vorgabe abgeschaltet werden können. Dies führt zu einem erhöhten Berechnungsaufwand, da die Auslastung nun nicht mehr stündlich, sondern viertelstündlich berechnet werden soll.
Der amtierende Minister Habeck hat in der Öffentlichkeit erklärt, das Problem des überschüssigen Stroms erkannt zu haben, und plant eine Kürzung der Vergütung für Betreiber von PV-Anlagen zur Mittagszeit. Bei näherer Betrachtung ist jedoch anzumerken, dass dieser Schritt der PV-Lobby nicht wirklich schadet. Ein neuer Paragraph im Erneuerbaren-Energie-Gesetz sieht vor, dass die Vergütung für Solarstrom während der Hochphasen ausgesetzt wird, die Abschaltzeiten jedoch in der Regel an den Förderzeitraum von 20 Jahren angehängt werden. Dies verhindert, dass für Kunden Kosteneinsparungen entstehen.
Die zugrunde liegende Beweggründe dieser Gesetzesinitiativen spiegeln den Wunsch der Energieregulierer wider, die Energiewende digital und vollständig zu kontrollieren. In der Einleitung des Gesetzes wird festgestellt, dass „temporäre Erzeugungsüberschüsse … ein Zeichen für unzureichende Flexibilität in Angebot und Nachfrage“ sind. Hierbei wird nicht der instabile Strom als Ursache identifiziert, sondern die starren Produktionszeiten in der Industrie und der Schulalltag als Hauptverantwortliche angesehen, was einen technokratischen und menschenfernen Ansatz offenbart.
Nach dem gescheiterten Versuch der flächendeckenden Einführung von Smart-Metern wird nun durch das neue Gesetz ein erneut couragierter Versuch unternommen, den regulatorischen Rahmen für eine verbesserte Digitalisierung der Energiewende zu schaffen. Besonders profiteren hiervon könnten Online-Stromanbieter. Doch die finanziellen Aspekte hinsichtlich der Einführung der Smart-Meter bleiben unklar und werden oft vage mit einem volkswirtschaftlichen Nutzen zwischen 2 und 11 Milliarden Euro erläutert – letztendlich werden diese Kosten von den Stromkunden und Steuerzahlern getragen.
Zudem wird die Smart-Meter-Diskussion durch eine Warnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik über mögliche Sicherheitsrisiken aufgrund von cloudbasierter Steuerung von Wechselrichtern aus China verstärkt, obwohl diese Meldungen anschließend relativiert werden.
In einem Versuch, die neue Gesetzesinitiative zu bewerben, äußerte Minister Habeck, dass eine effektivere Vermarktungslösung erforderlich sei, indem er vorschlug, dass PV-Betreiber ihre Anlagen gen Osten oder Westen ausrichten, obwohl dies entgegen der Ertragsoptimierung wäre.
Mit diesem Gesetzentwurf wird die zentral geplante Energiepolitik in Deutschland weiter gestärkt, und die Anforderungen an Organisation und Kontrolle steigen. Bei dieser Entwicklung wird der Verbraucher mit seinem unflexiblen Energiebedarf zu einem erheblichen Risiko. Das Konzept der Energieplanung scheint mehr denn je auf eine Form der Erziehung der Verbraucher abzuzielen, wobei NGO eine Rolle in anderen politischen Bereichen übernehmen. Im Bereich des Strommarktes scheint es, dass die Netzbetreiber nicht als unabhängige Unternehmen agieren, sondern vielmehr als ausführende Organe staatlicher Vorgaben.
Cora Stephan von Achse hat daher treffend formuliert: Der zukünftige Querdenker ist derjenige, der sich konsequent vom digitalen und staatlichen Kontrollwahn loseisen kann.