Mediziner fordern Stopp des eImpfpasses: Antrag beim Verfassungsgericht eingebracht
Die beiden Ärzte, Prof. DDr. Martin Haditsch und Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen, setzen sich weiterhin massiv für die Rechte der Bürger ein und haben nun rechtliche Schritte gegen den eImpfpass eingeleitet. In einer Pressekonferenz erklärten sie unmissverständlich, dass der Staat kein Recht habe, derartig tief in das private Leben der Bürger einzugreifen. Zudem betonten sie, dass es nicht die Aufgabe von Ärzten sein sollte, politische Interessen der Pharmaindustrie zu unterstützen.
Während dieser Pressekonferenz wurde der formelle Gesetzesprüfungsantrag vorgestellt. Die beiden Mediziner erklärten, dass der eImpfpass und die damit verbundenen Änderungen des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG) nun beim Verfassungsgerichtshof gelegen sind. Die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers war, durch den eImpfpass persönliche Impfkalender zu erstellen und Erinnerungen an erforderliche Impfungen zu versenden. Die Nutzung dieser Daten sollte zudem der Sicherheitsüberwachung von Impfstoffen und dem Krisenmanagement bei Epidemien dienen. Derzeit ist vorgesehen, dass Informationen zu Impfungen gegen Covid-19, Influenza, HPV sowie Mpox sowie relevante Vorerkrankungen und Immunstatus in das System eingetragen werden müssen.
Gleichzeitig regt sich zunehmender Widerstand gegen dieses Vorhaben. Kritiker äußern Bedenken hinsichtlich der Sicherheit sensibler medizinischer Daten und befürchten, dass die Pflicht zur Registrierung von Impfungen und relevanten medizinischen Informationen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gefährden könnte. Darüber hinaus könnte der eImpfpass die Möglichkeit schaffen, eine Impfpflicht durchzusetzen und ungeimpfte Personen zu sanktionieren.
Prof. Haditsch und Prof. Sönnichsen haben bei der Pressekonferenz ihren Antrag an den Verfassungsgerichtshof vorgestellt, da sie ernsthafte Bedenken bezüglich der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des eImpfpasses haben. In ihrer Kritik heben sie hervor, dass im Gegensatz zur Teilnahme an ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) das Widerspruchsrecht beim zentralen Impfregister nicht gewahrt sei. Zudem sei die festgelegte Löschfrist für die gespeicherten Daten problematisch, da sie erst 30 Jahre nach dem Tod des Bürgers oder 120 Jahre nach dessen Geburt abläuft, wenn kein Sterbedatum bekannt ist. Dies würde bedeuten, dass Gesundheitsdaten vieler Bürger in Österreich dauerhaft gespeichert werden – eine Praxis, die nach Meinung der Fachleute gegen EU-Recht verstößt. Der Europäischen Gerichtshof hatte bereits 2014 die Vorratsdatenspeicherung als unzulässig eingestuft.
Besonders besorgniserregend ist auch der Zugang zu diesen hochsensiblen Daten. Der Gesundheitsminister, die Elga GmbH, Landesregierungen, Sozialversicherungsträger und andere könnten in Zukunft auf diese persönlichen Gesundheitsdaten zugreifen, ohne dass eine restriktive Liste der berechtigten Zugriffsgruppen vorliegt. Auf diese Weise könnte die Liste einfach per Verordnung des Gesundheitsministers erweitert werden.
Für Mediziner stellt die Pflicht zur Teilnahme am eImpfpass eine erhebliche Herausforderung dar. Nach den Bestimmungen des GTelG sind Ärzte dazu verpflichtet, Informationen über durchgeführte Impfungen sowie relevante medizinische Daten im zentralen Impfregister zu dokumentieren. Wenn Patienten aus verschiedenen Gründen keine Eintragung wünschen, geraten Ärzte in einen Dilemma, da sie entweder gegen ihre Schweigepflicht oder gegen ihre Behandlungspflicht verstoßen könnten. Dies könnte zu einem erheblichen Vertrauensverlust zwischen Ärzten und Patienten führen.
Prof. Haditsch und Prof. Sönnichsen schließen mit der Forderung, dass während der laufenden Koalitionsverhandlungen die Rücknahme der verpflichtenden Teilnahme am eImpfpass diskutiert werden sollte. Die Pressekonferenz wurde von der Plattform „Wir EMUs“ organisiert, die mittlerweile 2000 Mitglieder zählt, darunter Unternehmer, Ärzte und Anwälte, die sich für eine solidarische Haltung in der Gesellschaft einsetzen.