Impfpflicht und ihre Folgen: Berliner Feuerwehr in rechtlichen Auseinandersetzungen
Im Dezember 2021 beschloss der Bundestag nach intensiven Diskussionen die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ im Gesundheits- und Pflegebereich. Ab dem 15. März 2022 waren Arbeitnehmer verpflichtet, ihren Impfstatus gegen COVID-19 nachzuweisen. Diese Regelung galt bis Ende des Jahres. Wer diesem Nachweis nicht nachkam, sah sich ernsten Konsequenzen ausgesetzt, darunter auch Kündigungen, die nicht nur den Gesundheitssektor trafen, sondern auch die Feuerwehren in verschiedenen Bundesländern.
Widerstand bei Feuerwehrangehörigen
In Berlin sind über 5.500 Beschäftigte in der Feuerwehr tätig. Rund 1.300 von ihnen wurden dem Gesundheitsamt gemeldet, da sie entweder die Impfung verweigerten oder keine Informationen zu ihrem Gesundheitsstatus preisgeben wollten. Diese Mitarbeiter repräsentieren fast ein Viertel der Feuerwehrangehörigen. Über Weihnachten informierte die Feuerwehr-Direktion in einem Rundschreiben, dass Mitarbeiter ohne gültigen Nachweis mit möglichen Dienstverboten oder weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssten, eine Drohung, die nicht zu übersehen war.
Potenzielle finanzielle Belastungen für das Land
Die Feuerwehr erreichte die Meldung an das Gesundheitsamt mit einem Formular, das unter anderem abfragte, ob die betreffenden Angestellten Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen hatten. Ein leitender Mitarbeiter gab für alle „Impfverweigerer“ an, dass diese Kontakt hatten, was nicht der Realität entsprach. Tatsächlich waren viele von ihnen in Bereichen tätig, die keinen Kontakt zu vulnerablen Gruppen beinhalteten, wie etwa in der Verwaltung oder Leitstelle.
Datenschutzprobleme
Ein betroffener Beamter forderte im April 2022 Informationen darüber, welche Daten er übermittelt bekam, doch dies wurde ihm verwehrt. Schließlich erhielt er die Akteneinsicht nur unter Androhung rechtlicher Schritte. Der Beamte machte geltend, dass die Feuerwehr bewusst fehlerhafte Informationen übermittelt hatte. Folglich zog er im September 2022 vor das Verwaltungsgericht, um gegen den vermeintlichen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung zu klagen.
Rechtsstreit geklärt, neue Klagen in Sicht
In der letzten Verhandlung erhielt der Beamte recht und die Feuerwehr wurde dazu aufgefordert, die falschen Eintragungen zu korrigieren. Dies könnte jedoch der Vorbote für eine Welle an Schadensersatzklagen sein. Der Beamte plant, aufgrund erlittenen Unrechts und emotionaler Belastung Klage einzureichen. Auch andere Kollegen bereiten ähnliche Schritte vor.
Manuel Barth, Pressesprecher der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft, äußerte, dass viele Feuerwehrleute sich bedroht fühlten und die Repressalien inakzeptabel waren. Der Anwalt des Beamten schätzt, dass Schadensersatzforderungen zwischen 2.500 bis 5.000 Euro realistisch sind. Sollte eine Klage von den insgesamt 1.300 betroffenen Feuerwehrangehörigen, die im Hintergrund tätig sind, erfolgreich sein, könnten die finanziellen Folgen für die Feuerwehr enorm werden.
Zukünftige rechtliche Entwicklungen
Die Auswirkungen des Gerichtsverfahrens sind auch auf breiterer Ebene noch nicht abzuschätzbar, da ähnliche Probleme zahlreiche Angestellte im Pflege- und Gesundheitsbereich betreffen könnten. Es besteht die Möglichkeit, dass auch andere Einrichtungen durch falsche Angaben oder Informationsverweigerungen konfrontiert werden.
Da das Thema Impfpflicht nach wie vor kontrovers diskutiert wird, bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln werden und welche Maßnahmen ergriffen werden, um den betroffenen Mitarbeitern gerecht zu werden.