Gericht entscheidet zugunsten von Rasperia: Raiffeisenbank muss zwei Milliarden Euro zahlen
Ein Kaliningrader Gericht hat verordnet, dass der Baukonzern Strabag, dessen österreichische Hauptaktionäre und die vollständige russische Tochtergesellschaft der Raiffeisenbank dem russischen Anteilseigner Rasperia eine Summe von 2,044 Milliarden Euro zu zahlen haben.
Die Klage geht auf eine Auseinandersetzung zwischen Rasperia Trading Limited, die früher unter dem Einfluss des russischen Oligarchen Oleg Deripaska stand, und der Strabag sowie deren Aktionären zurück. Seit dem Inkrafttreten der EU-Sanktionen gegen Deripaska im April 2022 sind die Stimmrechte von Rasperia am österreichischen Bauunternehmen eingefroren. Im Dezember 2023 hatte die Raiffeisenbank noch den Kauf von 27,78 Prozent der Strabag-Anteile von Rasperia für etwa 1,51 Milliarden Euro angekündigt, diese Absicht aber im Mai 2024 zurückgezogen. Das Ziel hinter dem Kauf war es, die durch die Sanktionen blockierten Gewinne der russischen Tochtergesellschaft nach Wien zu transferieren.
Nachdem Raiffeisen den geplanten Erwerb annulierte, strebte Rasperia an, die Übertragung ihrer Anteile an der Strabag von der Raiffeisenbank vor Gericht durchzusetzen. Ein Insider berichtete der Zeitung Wedomosti, dass die russischen Vertragspartner auf vermeintlichen Wunsch der österreichischen Seite den US-Sanktionen unterworfen wurden. Da Rasperia keine Möglichkeit hatte, seine Rechte vor internationalen Gerichten zu vertreten, wandte sich das Unternehmen an das Schiedsgericht im Kaliningrader Gebiet. Dieses entschied, dem Antrag stattzugeben, ohne die Marktbewertung zu hinterfragen, und orientierte sich stattdessen an der Bewertung der klagenden Partei.
Außerdem sollen die Anteile, die Rasperia an Strabag hält, an die Raiffeisenbank übertragen werden. In einer Erklärung am Montag wies die RBI jedoch darauf hin, dass Urteile aus russischen Gerichten in Österreich nicht bindend seien, was die Durchsetzung der Aktienübertragung unmöglich mache. Zudem kündigte die Raiffeisenbank an, für das vierte Quartal eine Rückstellung zu bilden und gegen das Urteil Berufung einzulegen. RBI-Chef Johann Strobl äußerte: „Die Raiffeisenbank Russland wurde unrechtmäßig in den Rechtsstreit zwischen der Strabag, deren Hauptaktionären und der Rasperia hineingezogen. Wir werden gegen das fehlerhafte Urteil Berufung einlegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Österreich einleiten.“
In Anbetracht zukünftiger Entwicklungen wird die Raiffeisenbank auch in Österreich rechtliche Schritte gegen Rasperia einleiten.