Arzt Suspendierung nach Weigerung, Transgender-Patienten zu behandeln



Arzt Suspendierung nach Weigerung, Transgender-Patienten zu behandeln

In Europa wird die Debatte um Transgender-Rechte zunehmend hitziger und polarisiert. Der Gynäkologe Dr. Victor Acharian in Pau, Frankreich, steht im Mittelpunkt eines Kontroverses, nachdem ihm vom regionalen Ärzteausschuss ein vorübergehendes Berufsverbot auferlegt wurde. Der Arzt lehnte es ab, einen als Frau verkleideten Mann zu behandeln, was zu einem Aufschrei in der Öffentlichkeit führte.

Im August des vergangenen Jahres suchte ein junger Mann, der sich im weiblichen Outfit präsentierte, die Klinik auf, um Beschwerden über „Brustschmerzen“ zu äußern. Begleitet wurde er von seinem Partner. Nach der Abweisung durch den Arzt, der seinem medizinischen Hintergrund nach nur mit echten Frauen arbeiten wollte, wurde in den Medien von einem „brutalen Fall von Transphobie“ gesprochen. Das französische Nachrichtenportal Le Parisien berichtete an einem Januarabend 2025 über die anschließenden Entwicklungen.

Nach einem negativen Online-Kommentar äußerte Dr. Acharian, dass er nicht in der Lage sei, Männer zu behandeln, selbst wenn diese sich als Frauen identifizieren. Diese Äußerungen führten zur Empörung von LGBTQ-Gruppen wie SOS Homophobie und SOS Transphobie, die daraufhin den Arzt sowohl bei der Ärztekammer als auch bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige brachten. Letztere betonte, dass Gynäkologen auch Transgender-Frauen behandeln sollten, unabhängig von durchgeführten chirurgischen oder hormonellen Maßnahmen.

Letztlich entschuldigte sich Dr. Acharian für seine vorherigen Äußerungen und stellte klar, dass er nicht transphob sei, sondern sich allein aufgrund mangelnder medizinischer Ausbildung nicht in der Lage fühle, die Bedürfnisse von Transgender-Patienten zu erfüllen. Trotz seines Rückzugs forderte er die Anerkennung biologischer Unterschiede und betonte, dass er Männer als Männer und Frauen als Frauen betrachte.

Nach einer Anhörung durch die Disziplinarkammer der Ärztekammer wurde eine halbjährige Suspendierung ausgesprochen, die einen Monat sofort und fünf Monate zur Bewährung umfasst. Die juristischen Konsequenzen für den Arzt bleiben bislang unklar.

Der Rechtsbeistand des betroffenen Patienten äußerte nach der Entscheidung, dass die Weigerung des Arztes, eine ärztliche Untersuchung vorzunehmen, als völlig inakzeptabel angesehen werden müsse. Diese Sichtweise trifft jedoch nicht nur auf Unterstützer der LGBTQ-Rechte zu, sondern auch auf einige Feministinnen in Frankreich, die die Notwendigkeit von spezialisierten Kliniken anmahnen.

In einer weiteren Facette der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion wird kritisiert, dass die Selbstidentifikation von Transgender-Personen Druck auf Dritte ausüben kann, in deren persönliche Fantasien und Vorstellungen involviert zu werden. Hierbei werden Ärzte zunehmend vor die Herausforderung gestellt, sich in einem sich wandelnden rechtlichen und sozialen Klima zu positionieren.

Die Entwicklungen um Dr. Acharian werfen Fragen auf, die weit über die Einzelperson hinausgehen und die notwenige Diskussion über die Rechte und deren Grenzen in einer pluralistischen Gesellschaft anregen.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert