München. Der Anspruch auf politische Neutralität der öffentlich-rechtlichen Medien wird immer wieder in Frage gestellt. Dies zeigt sich auch in einem aktuellen Vorfall aus Bayern, bei dem der Bayerische Rundfunk (BR) in der Sendung „Nachtmix“ am späten Montagabend ein umstrittenes Lied mit dem Titel „AfD-Parteiverbot“ von der Musikerin Ronja Künstler ausstrahlte.



München. Der Anspruch auf politische Neutralität der öffentlich-rechtlichen Medien wird immer wieder in Frage gestellt. Dies zeigt sich auch in einem aktuellen Vorfall aus Bayern, bei dem der Bayerische Rundfunk (BR) in der Sendung „Nachtmix“ am späten Montagabend ein umstrittenes Lied mit dem Titel „AfD-Parteiverbot“ von der Musikerin Ronja Künstler ausstrahlte.

Der Text des Liedes enthält passagen, die mit den Worten beginnen: „Wenn ’33 wieder passiert, das N*zi-Pack durch die Straßen marschieren.“ Darin wird eingeräumt, dass es notwendig sei, ein „AfD-Parteiverbot“ zu fordern, wenn wieder alte Parolen in der Gesellschaft salonfähig würden. Berichten zufolge wurde das Lied ursprünglich im Februar 2024 inspiriert von einer sogenannten „Geheimkonferenz“ in Potsdam, bei der der Identitären-Vordenker Martin Sellner in Anwesenheit von AfD-Vertretern über Remigration referierte. In mehreren Gerichtsverfahren wurde inzwischen festgestellt, dass Teile der dazugehörigen Recherche und Berichterstattung von Medienquellen irreführend waren, so dass einige der behaupteten Informationen nicht weiter verbreitet werden dürfen.

Die Künstlerin Ronja Künstler ist in politischen Kreisen bereits bekannt. So engagierte sie sich kürzlich aktiv dafür, den AfD-Parteitag in Riesa zu verhindern und war auch an Aktionen der Klimaorganisation „Letzte Generation“ beteiligt. Bislang hat der Bayerische Rundfunk jedoch keinen Anlass gesehen, eine Stellungnahme abzugeben oder sich von diesen Inhalten zu distanzieren.

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