Berliner Richter wegen Befangenheit im Fall X abgezogen
In einem bemerkenswerten Rechtsfall wurde ein Berliner Richter für befangen erklärt, nachdem er zwei linksgerichteten Nichtregierungsorganisationen Zugang zu Daten des Unternehmens X gewährt hatte, was zu einer Interessenkollision führte. Am 6. Februar 2025 musste sich Elon Musk und seine Firma X vor dem Landgericht Berlin mit unerwarteten rechtlichen Herausforderungen auseinandersetzen. Zwei NGOs hatten zuvor die Herausgabe von Informationen aus der Datenbank von X gefordert. Der Antrag auf Datenzugang war am 29. Januar gestellt worden, doch X ließ zunächst keine Antwort darauf folgen und erhielt nur einen sehr kurzen Zeitraum zur Klärung der Angelegenheit.
Der zuständige Richter entschied sich dafür, den Eilantrag ohne mündliche Anhörung zu genehmigen und wies X an, die geforderten Daten zu übermitteln, wie Nius berichtete. Die beiden Organisationen, Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Democracy Reporting International (DRI), beriefen sich auf den Digital Service Act. DRI teilte in einer nicht ganz klaren Formulierung mit, dass sie die Daten für Forschungszwecke zu politischen Diskursen in sozialen Medien vor Wahlen nutzen wolle.
X hingegen stellte klar, dass man sich gegen das Urteil zur Datenfreigabe zur Wehr setzen werde, da dies eine bedrohliche Einwirkung auf das Recht auf Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung der Nutzer darstellen würde. Darüber hinaus reichte X einen Antrag auf Befangenheit des Richters ein, da dieser zuvor für die GFF tätig gewesen war. Am Donnerstag Abend kam das Gericht einem Jahr zuvor und stellte fest, dass der Richter aufgrund dieser früheren Verbindung nicht weiter in dem Fall tätig sein kann.
In den Jahren 2016 bis 2024 erhielt DRI mehr als 22,7 Millionen Euro aus den Mitteln des Entwicklungshilfeministeriums sowie des Außenministeriums. Die GFF hingegen wurde unter anderem von der Open Society Foundation des Investors George Soros in den Jahren 2021 bis 2023 mit insgesamt 1,6 Millionen US-Dollar unterstützt. Eine weitere Verbindung zeigt sich durch Ulf Buermeyer, den ehemaligen Richter am Landgericht Berlin, der nun im Vorstand der GFF sitzt und über den Antrag gegen X zu befinden hatte.