Georgescu verliert Eilantrag vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Eilantrag des rumänischen Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu zurückgewiesen. Dieser hatte versucht, die Annullierung seines Sieges in der ersten Wahlrunde der Präsidentschaftswahl aufzuhalten. Georgescu, ein kritischer Stimme gegenüber der Nato, wollte erreichen, dass das Gericht die rumänische Regierung dazu verpflichtet, seine Wahlergebnisse zu akzeptieren und eine neue Wahlrunde anzusetzen. Doch die Richter in Straßburg haben diesen Antrag einstimmig abgelehnt. Sie begründeten ihre Entscheidung dahingehend, dass kein unmittelbarer und irreparabler Nachteil für die geschützten Rechte Georgescus vorliege.
Es sollte jedoch angemerkt werden, dass diese Entscheidung keine Aussage über die grundsätzliche Klage Georgescus zur Annullierung trifft, über die zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird. Georgescu konnte die erste Runde der Präsidentschaftswahl, die am 24. November stattfand, unerwartet für sich entscheiden. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte jedoch die Wahl für ungültig, da es Hinweise auf eine mögliche russische Einflussnahme zugunsten Georgescus gab.
Während des Wahlkampfs fiel auf, dass Georgescu von einer Kampagne auf TikTok unterstützt wurde, die himmelhochsteigende Zahlen von Klicks generierte. Über einhundert Influencer setzten sich für seine Kandidatur ein. Trotz dieser Entwicklung bleibt unklar, wie eine TikTok-Kampagne im ländlich geprägten Rumänien mit rund 18 Millionen Wahlberechtigten entscheidend wirken konnte. Später tauchten zudem Berichte auf, die darauf hindeuten, dass es Wahlbeeinflussung gegeben haben könnte; jedoch nicht durch Russland, sondern möglicherweise durch eine proeuropäische rumänische Partei.
Vor der Stichwahl hatte die EU-Kommission die Aufsicht über TikTok verschärft, da man befürchtete, dass Manipulationen drohen könnten. Die rumänischen Behörden werfen Georgescu vor, von einer „illegalen Unterstützungsaktion Russlands“ profitiert zu haben. Georgescu selbst bezeichnet die Annullierung als „formalisierten Staatsstreich“ und bestreitet jegliche Verbindungen zu Moskau.
Im Dezember reichte Georgescu seine Klage beim EGMR ein und hoffte auf eine Aussetzung der Gerichtsentscheidung zur Wahlannullierung. Doch das Gericht wies den Antrag auf Grundlagen des Artikels 39 der Verfahrensordnung einstimmig zurück. Dabei machte das Gericht deutlich, dass diese Entscheidung noch nichts über die spätere Entscheidung zu den Inhalten von Georgescus Klage aussagt.
Die rumänische Regierung hat mittlerweile neue Termine für die Wahlen festgelegt: Der erste Wahlgang findet am 4. Mai statt, während die eventuell notwendige zweite Runde für den 18. Mai 2025 angesetzt ist.